Aktuelle Information für Arbeitgeber mit tschechischen Berufspendlern

Tschechien verschärft Bestimmungen für Berufspendler

Nachfolgende Information z. K.

Tschechien verschärft nun auch die Bestimmungen für Berufspendler, die die deutsch-tschechische Grenze regelmäßig überqueren. Vom Ein- und Ausreiseverbot sind Pendler weiterhin ausgenommen. Von Samstag an müssen sie jedoch ein "Ausweisbuch für grenzüberschreitende Arbeitskräfte" vorlegen. Das Formular kann heruntergeladen werden, wie das Innenministerium in Prag bekanntgab. Die Regelung gilt auch für die Grenze zu Österreich. Begründet wurde die Verschärfung damit, dass die bisherige Regelung von Menschen missbraucht werde, die gar nicht täglich pendelten. Als Grenzpendler gelten Beschäftigte, die innerhalb eines 100 Kilometer breiten Streifens beiderseits der Grenze arbeiten. (quelle: sächsische.de)

Das erforderliche Formular finden Sie hier

 

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