Anträge für "Novemberhilfen" und "Überbrückungshilfe II" ab sofort möglich

Bundesregierung schaltet Antragsportale frei

Die Bundesregierung hat auf dem Portal "Corona-Hilfen der Bundesregierung" die erforderlichen Online-Formulare für die Beantragung der "Novemberhilfen" sowie der "Überbrückungshilfen II" freigeschaltet. 

Überbrückungshilfe Unternehmen - Startseite (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

 

Während sich die Novemberhilfen vornehmlich an von Betriebsschließungen betroffene Unternehmen richtet, ist eine Antagsstellung für die Überbrückungshilfen II auch den Unternehmen möglich, die im Zusammenhang mit der Coronapandemie Umsatzrückgänge zu verzeichnen haben.

 

Die entsprechenden Fördervoraussetzungen sowie Förderhöhen und weitere Informationen zur Antragsstellungen finden Sie unter dem jeweiligen Link des Förderprogramms. 

Novemberhilfen Überbrückungshilfe Unternehmen - Novemberhilfe (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Überbrückungshilfe II Überbrückungshilfe Unternehmen - Überbrückungshilfe II (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)


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