Neue Coronaregelungen in Sachsen

Das gilt ab 26.08.2021 im Freistaat

Mit dem heutigen Tag gelten für Sachsen neue Corona-Regelungen, die mit Datum vom 24.08.2021 vom Sächsischen Kabinett beschlossen wurden. Neben der neuen Corona-Schutz-Verordnung wurden auch die Schul- und Kita-Coronaschutzverordnung verabschiedet, die klare Regelungen das kommende Schuljahr betreffend enthält. Oberstes Ziel ist, im kommenden Schuljahr den Präsenzunterricht vollständig zu gewährleisten und Schulen und Kitas offen zu halten.

Grundsätzlich gilt: 

* Die Schulbesuchspflicht gilt im kommenden Schuljahr wieder für alle! (Ausnahme: ärztliches Attest)

* Tests für Geimpfte und Genesene entfallen, für alle anderen gilt:

                                - einmal die Woche testen, wenn die Inzidenz unter 10 liegt

                                - 7-Tage-Inzidenz über 10, Tests wieder zweimal die Woche
* Maskenpflicht ab einer Inzidenz von 35, außer in der Grund- und Förderschule (Primarbereich)

Gesonderte Regelungen und Schutzmaßnahmen in den ersten zwei Schulwochen (6. bis 19. September 2021)

* zweimalige Testung pro Woche an Schulen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das gesamte Schul- und Hortpersonal – in Landkreisen und Kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 10 eine dreimalige Testung

* zweimalige Testverpflichtung gilt auch für Lehrer in der Vorbereitungswoche

* Vollständig Geimpfte oder Genesene müssen sich nicht testen.
* verschärfte Maskenpflicht in Schulen in Landkreisen und Kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 10

Diese Maßnahmen dienen auch als Leitplanken für den weiteren Schuljahresablauf.

So können schulscharf Schutzmaßnahmen wie zeitlich begrenzter Wechselunterricht oder temporäre Schulschließung vom Kultusministerium angeordnet werden, wenn lokale Ausbrüche stattfinden.
Sachsenweite Einschränkungen des Präsenzunterrichtes erfolgen erst bei Eintreten der in der ebenfalls neu beschlossenen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung geregelten Überlastungsstufe (Bettenauslastung in den Krankenhäusern). Erst dann würden alle Kitas, Grundschulen und zum Teil Förderschulen in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen/Klassen wechseln. Für viele andere Schülerinnen und Schüler findet dann Wechselunterricht statt.

https://medienservice.sachsen.de/medien/news/257277

 

Die neue Corona-Schutzverordnung, die vom 26.08.-22.09.2021 gelten soll, zielt auf eine inzidenzunabhängige Öffnung, Betreibung und Inanspruchnahme von Geschäften, Einrichtungen, Unternehmen, Veranstaltungen und sonstigen Angeboten ab.

Neben den Inzidenzen 10 und 35 sollen vor allen Dingen die Kennzahlen für die Auslastung der Krankenhausbetten eine Rolle spielen. 

Detaillierte Informationen und weitere Erläuterungen finden Sie in der Pressemitteilung des Freistaates Sachsen sowie in der Verordnung.

http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/257290

http://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-08-24

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung! 

 

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