Weitere Erläuterungen zur aktuellen Coronaschutzverordnung (Testpflichten)
FAQ´s zur Pflicht zum Testen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gemäß Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung
Unter nachfolgendem Link finden Sie weitere Erläuterunen zu den ab 15.03. bzw. 22.03.2021 geltenden Testverpflichtungen für Arbeitgeber und Beschäftigte.
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