Zuwendungsanträge für Corona-Soforthilfe sind online

SAB schaltet Förderportal frei

Der lang erwartete Zuwendungsantrag für kleine Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten sowie Soloselbstständige und Freiberufler im Haupterwerb ist absofort unter nachstehendem Link bei der SAB 

https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-benötigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/soforthilfe-zuschuss-bund.jsp

abrufbar.

Folgende Dinge sind bei der Antragsstellung zu beachten:

1. Der Antrag ist online auszufüllen und auch online zu versenden. 

2. Vor der Antragsstellung ist eine Anmeldung/Registrierung mit E-Mail und Passwort bei der SAB erforderlich (falls noch nicht vorhanden). Man bekommt bei der Erstanmeldung anschließend einen Code übermittelt, der die Nutzung des Portals ermöglicht.

3. Im Zuge der Antragsstellung sind die Angeben gem. Formularvorbelegung im Dokument zu ergänzen.

4. Als Anlage ist lediglich die Kopie des Personalausweises des Antragstellers mit hochzuladen und einzureichen. Gegebenenfalls kann dieser ab auch separat nachgereicht werden.

5. Im letzten Schritt sollten die Angaben nochmals überprüft und dann elektronisch an die SAB übermittelt werden.

Die Antragsstellung muss bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde (in Sachsen SAB) erfolgen.

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