Allgemeinverfügung mit Gültigkeit ab 23.03.2020 0:00 Uhr sowie Arbeitgeberbescheinigung
Aktuelle Informationen und Formularvorlagen für Handwerksbetriebe
Mit heutigem Datum 0:00 Uhr ist die Allgemeinverfügung "Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Ausgangsbeschränkungen" des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Kraft getreten. Die entsprechende Verfügung sowie alle bisher erlassenen Verfügungen finden Sie auf nachstehender Seite des Freistaates Sachsen:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Ziel der neuen Allgemeinverfügung ist es, die sozialen Kontakte zwischen den Menschen auf ein Mindestmaß zu reduzieren und weitere Ansteckungen möglichst zu verhindern.
Handwerksbetrieben ist es dennoch - unter Einhaltung der Vorgaben des Infektionsschutzes - zu arbeiten. Bei etwaigen Kontrollen durch Ordnungsbehörden kann die Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder Dienstausweises oder mitgeführter Personaldokumente eingefordert werden. Die Handwerksbetriebe sind daher angehalten ihren Mitarbeitern entsprechende Bescheinigungen auszustellen.
Eine Mustervorlage der entsprechenden Bescheinigung finden Sie unter nachstehendem Link:
Weitere Informationen und hilfreiche Auskünfte speziell zum Thema Handwerk finden Sie auch unter nachfolgenden Links:
https://www.hwk-dresden.de/Artikel/detail/informationen-zum-coronavirus/id/12668
https://www.kh-suedsachsen.de/
Für eventuelle Rückfragen oder weitere Abstimmungen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung!
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