Neues Berufsbildungsgesetz in Kraft

Zum 01.01.2020 trat das novellierte Berufsbildungsgesetz in Kraft - weitere Informationen finden Sie hier!

Zu Jahresbeginn trat das lange diskutierte neue Berufsbildungsgesetz (BBIG) in Kraft, dass vor allem hinsichtlich der Berufsausbilungg einige zu beachtende Neuerungen enthält. Auf folgende Punkte möchten wir speziell hinweisen:

- Fesetsetzungen zur Mindestausbildungsvergütung gem. § 17 

- Stärkung der Möglichkeiten für Teilzeitausbildung gem. § 7a

- Klarstellung zu Beschäfftigungszeiten an Berufsschultagen gem. § 15

- Regelung des Anspruchs auf Feistellung am Arbeitstag, der der Abschlussprüfung vorangeht gem. § 15 Abs. 1 Nr. 5

- Neueinführung international verständlicher Abschlussbezeichnungen in der Aufstiegsfortbildung gem. § 53 a 

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.lds.sachsen.de/ausbildung/?ID=16015&art_param=196.

Den kompletten Gesetzestext finden Sie nachstehend als pdf-Dokument. 

Textfassung BBIG (Stand Dezember 2019)

 

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