Sonderprogramm "Regionales Wachstum" neu aufgelegt

Freistaat Sachsen stellt 30 Mio Euro bereit

Im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie wird seitens der Sächsischen Staatsregierung das Förderprogramm „Regionales Wachstum“ mit 30 Mio. EUR als Sonderprogramm für das Jahr 2020 erneut aufgelegt. Damit erfolgt die Förderung vorerst weiter auf der Grundlage der bisherigen Förderrichtlinie und unabhängig von der Betroffenheit der Unternehmen im Zusammenhang mit der Corornapandemie.


Nachfolgend finden Sie einige Hinweise sowie Informationen zu den Fördervoraussetzungen - insbesondere für kleinere Unternehmen.

* Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz innerhalb von 50 km zum Standort.
* Gegenstand der Förderung ist Stärkung von kleinen Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitern und 10 Mio. € Umsatz in strukturschwachen Räumen.
* Von der Förderung ausgeschlossen sind Betriebe, die ihren Sitz in den sächsischen Ballungszentren Chemnitz, Dresden und Leipzig haben.
* Förderfähige Investitionskosten sind die Anschaffung von neuen Wirtschaftsgütern und immateriellen Wirtschaftsgütern (Patente, Lizenzen).
* Ersatzinvestitionen, Kraftfahrzeuge und die Anschaffung von gebrauchten Wirtschaftsgütern werden nicht gefördert. Die Höhe des Zuschusses beträgt 30% (im Landkreis Görlitz 40%) der förderfähigen Kosten.
* Bei der Finanzierung von Unternehmensnachfolgen kann der Förderst als de-minimis-Beihilfe bis zu 50% betragen. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 200.000 €. Bestehende Arbeitsplätze sollten für mindestens drei Jahre gesichert sein.
* Die geplante Investition muss für den beantragenden Betrieb eine besondere Anstrengung bedeuten.
* Mit der Umsetzung der Maßnahme sollten entweder das Angebot erweitert, der Umsatz gesteigert, Prozesse optimiert oder eine verbesserte Produktqualität erreicht werden.
* Es müssen mindestens 20.000 € bei einem Eigenanteil von mindestens 10% investiert werden. Mit der Maßnahme darf erst nach schriftlicher Genehmigung der Sächsischen Aufbaubank begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist auf Antrag möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link der SAB:


https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-m%C3%B6chten-ein-unternehmen-gr%C3%BCnden-oder-in-ihr-unternehmen-investieren/regionales-wachstum.pdf

Die Antragsstellung ist ausschließlich elektronisch über nachfolgende Seite der SAB möglich.

https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-m%C3%B6chten-ein-unternehmen-gr%C3%BCnden-oder-in-ihr-unternehmen-investieren/regionales-wachstum.jsp

Ergänzende Informationen finden Sie auch auf nachfolgender Seite der HWK Dresden. 

https://www.hwk-dresden.de/Artikel/detail/slider-foerderprogramm-regionales-wachstum/id/13320
 


Für eventuelle Rückfragen oder weitere Inforamtionen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung! 


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